5 Gründe keine Raucher zu beschäftigen
Die Raucherquote sank in der Schweiz bis 2007 deutlich, danach nur noch marginal und lag 2017 bei rund 27 Prozent.
Jährlich sterben 9500 Schweizer an den Folgen des Rauchens (1).
Die gesundheitlichen Schäden (2) und negativen Auswirkungen auf Lebensdauer (3) und Lebensqualität sind seit Jahrzehnten bekannt und klar belegt. Auch die sozialen Kosten des Rauchens für die Schweizer Volkswirtschaft mit 3.9 Milliarden Franken jährlich sind enorm (4).
Weniger häufig diskutiert werden hingegen die direkten und indirekten finanziellen Auswirkungen der Anstellung von Rauchern auf Unternehmen.
Pauschal betrachtet gilt: Raucher sind weniger effizient, öfters krank, weniger belastbar und machen mehr Pausen.
Raucher sind weniger effizient und öfters krank.
Sowohl bei der Zahl der Krankheitstage als auch bei der Effizienz pro Arbeitsstunde schnitten Raucher im Vergleich zu Nichtrauchern und ehemaligen Rauchern in einer amerikanischen Studie (5) von 2014 deutlich schlechter ab.
Die Forscher kommen auf zusätzliche direkte und indirekte jährliche Kosten für den Arbeitgeber pro rauchenden Mitarbeiter von erstaunlichen $5’816.-.
“Raucher fallen an ihrem Arbeitsplatz durchschnittlich 30 bis 40 Prozent häufiger durch Krankheit aus“, erklärt TÜV-Arbeitsmedizinerin Ulrike Roth (6). Sie seien zudem oft weniger produktiv als ihre nichtrauchenden Kollegen. Pro Arbeitstag gönnten sich Raucher schnell 30 bis 60 Minuten zusätzliche Pause.
Diese Schätzung erscheint zwar etwas hoch gegriffen, aber trotzdem, wer täglich dreimal eine 5-minütige Rauchpause einlegt, arbeitet im Jahr volle 55 Stunden weniger als sein Nichtraucher Kollege und kostet damit 2’625.- mehr (7).
Oder anders ausgedrückt: 11 Minuten weniger pro Arbeitstag entspricht einer vollen Arbeitswoche pro Jahr!
Auch Kinder von Rauchern sind öfters krank
Eine andere Studie (8) belegt eindrücklich, dass auch die (passivrauchenden) Kinder von Rauchern häufiger krank sind. Die Kinder leiden dabei oft an Infektionen wie Pneumonie oder Bronchitis.
Dies gilt erstaunlicherweise auch für Kinder, deren Eltern auf dem Balkon oder vor der Tür rauchen (9). Dies betrifft tragischerweise in erhöhtem Masse Säuglinge und Kleinkinder.
Das wiederum kann dazu führen, dass die Eltern häufiger ihre kranken Kinder zuhause betreuen müssen und daher der Arbeit fernbleiben. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber!
Raucher sind weniger belastbar
Raucher haben bis zu drei Mal häufiger Rückenschmerzen. Der Rauch beeinflusst ganz konkret das Schmerzempfinden bei Rückenleiden und macht weniger belastbar gegenüber Schmerzen (10).
Raucher sind weniger stressresistent. Auf Raucher wirkt Nikotinentzug stresserzeugend, da in Phasen ohne Zigarette die stimulierende Wirkung abflaut. Die typischerweise von Rauchern empfundene Stressreduktion beim Rauchen wird in Studien (11, 12) negiert und sogar ein Zusammenhang zwischen Depression und Rauchen stipuliert.
Bedenkt man die starke Zunahme an Burn-outs und depressiven Erkrankungen sind das alarmierende Signale.
Raucher machen mehr Pausen
Eine Umfrage zu Kurzpausen bei über 1000 Arbeitnehmern in Österreich ergab: im Schnitt waren es 2,9 Kurzpausen täglich, davon 2,6 Pausen bei Nichtrauchern und 3,2 bei Rauchern (immerhin 25% mehr).
Die Studie erklärt, dass konkrete Kurz- respektive Rauchpausen-Regelungen eine Verbesserung schaffen, indem Betriebe mit einer solchen Regelung weniger Raucher beschäftigen und diese auch erheblich weniger rauchen.
Man darf wohl annehmen, dass die Regelungen auch ganz allgemein die Diskussionen ums Rauchen und die Pausen reduzieren. Ob Raucher mehr Pausen machen oder nicht, hängt wahrscheinlich auch stark mit der Firmenkultur zusammen.
Rechtliche Würdigung
Das Arbeitsgesetz schreibt je nach Arbeitsdauer Pausen vor (13), die nicht zur Arbeitszeit zählen und daher nicht bezahlt sind. Abweichende Regelungen zugunsten der Mitarbeiter sind aber natürlich immer möglich und manche Gesamtarbeitsverträge enthalten zusätzlich Regelungen zum Thema Pausen.
Ein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen besteht – sofern nicht vom Arbeitgeber ausdrücklich oder implizit gestattet – nicht. Grundsätzlich ist es daher natürlich auch zulässig für Kurzpausen das Ausstempeln vorzuschreiben (14), wirkt aber ineffizient und etwas kleinlich (15).
Ein Rauchverbot im Firmengebäude oder auf dem Firmenareal ist genauso zulässig wie ein Rauchverbot während der Arbeitszeit – auch wenn der Arbeitsplatz während der Pause nicht verlassen werden darf. Hier ist der Schutz der Mitarbeiter dem Anspruch auf Befriedigung eines Bedürfnisses klar vorzuziehen (16).
Wahrscheinlich nicht zulässig wäre hingegen ein Rauchverbot während der Pausen (ausserhalb des Firmengeländes) oder gar eine Kündigung aufgrund der Tatsache, dass ein Mitarbeiter raucht. Dies gilt wohl auch, wenn er dies während des Einstellungsgesprächs verschwiegen haben sollte.
Fazit
1. Sich im Zweifel von zwei ansonsten gleichwertigen Bewerbern für den Nichtraucher zu entscheiden, lohnt sich.
2. Konkrete, klare Regelungen, wann und wo geraucht werden darf, sind hilfreich und verhindern unnötige Konflikte.
3. Kurzpausen sind erwiesenermassen hilfreich zur Verbesserung der Konzentration und Leistungsfähigkeit, aber ob dies auch für Rauchpausen gilt, erscheint zumindest fraglich.
4. Klar dokumentierte, individuelle und vor allem messbare Zielvorgaben verhindern das reine Absitzen von Zeit: die Bewertung der Mitarbeiter basiert auf ihrer Leistung und Kurzpausen werden tatsächlich dazu genutzt, die eigene Leistungsfähigkeit zu erhalten oder sogar zu erhöhen.
5. Intern Programme zur Rauchentwöhnung anzubieten, könnte auch für Firmen eine gute Investition sein.
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(1) https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/sucht-und-gesundheit/tabak.html
(2) Typische Nebenwirkungen, respektive erheblich erhöhte Anfälligkeit aufgrund des Rauchens für:
Krebserkrankungen, Herzinfarkt. Schlaganfall, Raucherbein, Asthma, Entzündungen der Atemwege, Chronische Bronchitis, Lungenblähung, Magen und Darmgeschwüre, Osteoporose, Sehschäden, Schäden am ungeborenen Kind, beeinträchtigte Spermien, Schlaflosigkeit, Kurzatmigkeit
(3) Raucher haben durchschnittlich eine kürzere Lebenserwartung von (je nach Studie) 9 bis 12 Jahren
(4) Der Tabakkonsum belastet die schweizerische Volkswirtschaft mit Kosten von rund 3,9 Mia. Franken pro Jahr, davon werden 3 Mia. Franken für medizinische Behandlungen und 0,9 Mia. Franken für den Erwerbsausfall verwendet. Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/zahlen-und-statistiken/zahlen-fakten-zu-sucht/zahlen-fakten-zu-tabak.html
(5) British Medical Journal: Berman M, Crane R, Seiber E, et al Estimating the cost of a smoking employee; Tobacco Control 2014;23:428-433.
(6) Quelle dpa, TÜV-Rheinland, Ulrike Roth
(7) Basisgehalt für das Beispiel: 7’000.-. Das Beispiel berücksichtigt keine Kurzpausen der Nichtraucher.
(8) Fachjournal Tobacco and Nicotine Research (doi: 10.1093/ntr/nts198)
(9) „Wer auf dem Balkon oder vor der Haustür raucht, schleppt anschließend in seinen Haaren und in der Kleidung Rauch in die Wohnung“, Christiane Lex, Universitätsmedizin Göttingen (UMG).
Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) gelangen nicht nur aus den Haaren und der Kleidung, sondern auch von den Händen Bestandteile des Tabakrauchs in die Raumluft. Raucher atmen zudem noch bis zu 90 Sekunden nach dem letzten Zug Rauchpartikel aus.
(10) Petre B. et al. (2014), Smoking increases risk of pain chronification through shared corticostriatal circuitry. Hum. Brain Mapp. doi: 10.1002/hbm.22656
(11) Sheikh, K. (2011). Depression and smoking. British Journal of Psychiatry, 198(1), 73-73. doi:10.1192/bjp.198.1.73
(12) Dos Santos, V., Migott, A., Bau, C., & Chatkin, J. (2010). Tobacco smoking and depression: Results of a cross-sectional study. British Journal of Psychiatry, 197(5), 413-414. doi:10.1192/bjp.197.5.413
(13) Österreichisches Marktforschungsinstitut Spectra 2013: https://www.spectra.at/de.html
(14) Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG), 822.11, Art. 15 Pausen:
1 Die Arbeit ist durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
a. eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden;
b. eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;
c. eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.
2 Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
(15) Arbeitsgericht Duisburg, Az: 3 Ca 1336/09, Urteil vom 14.09.2009. Das Gericht hat eine Klage gegen die fristlose Kündigung wegen „Nicht-Ausstempeln“ für die Raucherpausen abgewiesen. Immerhin muss aber bemerkt werden, dass die Regelungen für Raucherpausen ganz klar festgelegt waren, die Zeiterfassung einfach und praktisch direkt neben dem Raucherraum möglich war und zwei Abmahnungen der fristlosen Kündigung vorausgegangen waren.
(16) Der Hauptgrund für das Einführen solch restriktiver Massnahmen wie Ein- und Ausstempeln für eine Kurzpause ist meist das (teilweise und individuelle) Ausnutzen zuvor gewährter Freiheiten. Womöglich sollte daher zunächst die Firmenkultur und der Führungsstil überprüft werden, denn es gibt zweifellos bessere Methoden, die Effizienz der Mitarbeiter zu erhöhen.
(17) Wie immer gilt bei restriktiven Regelungen Vorsicht vor Missbrauch und Umgehung. Die Nikotinsucht lässt sich nicht einfach „wegdenken“ und eine erhebliche Leistungsreduktion erscheint wahrscheinlich.
(18) Messbare Zielvorgaben verhindern das reine Absitzen von Zeit. Kurzpausen werden so tatsächlich dazu genutzt, die eigene Leistungsfähigkeit zu erhalten oder sogar zu erhöhen. Mitarbeiter in Fragen der Produktivität und Optimierung zu schulen ist zentral.